Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOSS CONSULTING GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen uns, der VOSS CONSULTING GmbH (nachfolgend auch: „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber (Kunden).
  2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht als von dem Auftragnehmer genehmigt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Umfang und Ausführung der Aufträge
Die zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand dieser Verträge ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor und können diese in keinem Fall ersetzen.

 

§ 3 Vergütung der Leistung, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Berechnung der Vergütung erfolgt in Euro. Die im Rahmen des Vertrages vereinbarte Vergütung versteht sich grundsätzlich zuzüglich vereinbarter und gesondert nachgewiesener Nebenkosten, unter anderem Reisekosten, Übernachtungsaufwand und Spesen, sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind spätestens 14 Tagen nach Abrechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 8 % über dem Basiszinssatz pro Jahr; ist der Kunde ein Verbraucher, dann betragen die Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.


§ 4 Geheimhaltung

  1. Der Auftragnehmer und der Kunde sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die sich auf die Geschäftsbeziehung oder den jeweils anderen Vertragspartner beziehen, Stillschweigen zu bewahren.
  2. Der Auftragnehmer und der Kunde sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die in Abs. 1 vereinbarten Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang von den Hilfspersonen der Vertragsparteien oder anderen Dritten eingehalten werden.


§ 5 Mitwirkung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags dritter Personen zu bedienen.

 

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Der Kunde ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum des Auftragnehmers über die im Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das Nutzungsrecht des Kunden nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde. Nach Durchführung des Vertrages hat der Kunde erhaltene Unterlagen, deren Weiterverwendung durch den Kunden von dem Auftragnehmer nicht gestattet wurde, an den Auftragnehmer herauszugeben.

 

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
  2. Wir haften nicht a. im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; b. im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  3. Soweit wir gem. Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden nur dann, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder eine Kardinalpflicht betrifft. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  6. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur, alle Informationen, welche die Erledigung des Auftrages gefährden können und dem Auftragnehmer nicht offensichtlich selbst zugänglich sind.
  2. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich ebenso auf die Verfügbarmachung von Gesprächspersonen und die Bereitstellung von adäquaten Räumen zur Durchführung der Beratungs- und Schulungstätigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer adäquate Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der bereitgestellte Arbeitsplatz ist mit Kommunikationsmitteln nach Firmenstandard auszurüsten. Der Auftraggeber trägt ferner Sorge dafür, dass der zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz sowie verfügbare Kommunikationsmittel und elektronische Speicherplätze so eingerichtet sind, dass § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt werden kann. Bei Unterlassung stellt der Kunde den Auftragnehmer ausdrücklich von einer daraus resultierenden Haftung frei.
  3. Kommt es auf Wunsch des Kunden zu außerordentlichem Bearbeitungsaufwand, insbesondere wegen Umschreibung einer bereits gestellten Rechnung, Aufzahlung von gebuchten aber nicht in Anspruch genommenen Plätzen bei einer vom Auftragnehmer organisierten Inhouse-Zertifizierungsrunde, Tagungspauschalen, etc. hat der Kunde die entstandenen Kosten, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. zu zahlen.


§ 9 Stornierungen
Werden vereinbarte Leistungstermine vom Kunden storniert, hat der Kunde Stornierungsgebühren zu tragen wie folgt:

  • Bei Eingang der Stornierungsmitteilung beim Auftragnehmer bis spätestens am 57. Tag vor dem vereinbarten Termin (entspricht mehr als acht Wochen) fallen keine Stornierungsgebühren an.
  • Bei Eingang der Stornierungsmitteilung beim Auftragnehmer im Zeitraum vom 56. bis spätestens 22. Tag vor dem vereinbarten Termin (entspricht einer Spanne zwischen drei und acht Wochen) sind 50 % des vereinbarten Honorars als Stornierungsgebühr zu zahlen.
  • Bei Eingang der Stornierungsmitteilung beim Auftragnehmer im Zeitraum vom 21. bis spätestens 8. Tag vor dem vereinbarten Termin (entspricht einer Spanne zwischen einer und drei Wochen) sind 75 % des vereinbarten Honorars als Stornierungsgebühr zu zahlen.
  • Bei Eingang der Stornierungsmitteilung beim Auftragnehmer innerhalb der letzten Woche vor dem vereinbarten Termin ist das gesamte vereinbarte Honorar zur Zahlung fällig.

 

Die gleichen Fristen und Stornierungsgebühren gelten, wenn ein Kunde im Rahmen eines Auftrags, der mehrere Termine beinhaltet, einen oder mehrere dieser Termine verschiebt, sofern nicht von den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

Zusätzlich zu den in diesem § 9 vereinbarten Stornierungsgebühren hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. zu zahlen, es sei denn er fällt krankheitsbedingt aus und weist dies durch ärztliches Attest nach.

 

Wird vom Kunden im Rahmen eines Auftrags, der mehrere Termine beinhaltet und bei dem vom Kunden schon einer oder mehrere Termine wahrgenommen wurden, die weitere Teilnahme an dem Lehrgang storniert und muss aufgrund dieser Stornierung der Lehrgang wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abgebrochen werden, hat der Auftraggeber die durch den Abbruch verursachten Kosten zu tragen.

 

Die Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

§ 10 Termin- und Ortswechsel

Für die Verschiebung eines einzelnen Lehrgangsblocks zu einem anderen Standort, sofern noch Plätze frei sind, fallen pro Änderungen Umbuchungsgebühren von 200 Euro, zzgl. MwSt. an.

Für die Umbuchung eines kompletten Lehrgangs vor Lehrgangsstart oder für die restlichen Tage eines angefangenen Lehrgangs fallen, sofern der gewünschte Lehrgang stattfindet und noch Plätze frei sind, Umbuchungsgebühren in Höhe von 250,00 Euro, zzgl. MwSt. an.

 

§ 11 Kündigungen & Teilkündigungen von Aufträgen

  1. Hat der Kunde einen Auftrag erteilt, der mehrere Leistungstermine umfasst, und kündigt der Kunde den Auftrag, so gelten die Fristen und Stornierungsgebühren wie oben unter § 9, sofern noch keine Termine vom Auftragnehmer wahrgenommen wurden.
  2. Wurden schon ein oder mehrere vereinbarte Termine vom Auftragnehmer wahrgenommen und kündigt der Kunde während eines laufenden Auftrags, so hat der Kunde diese schon wahrgenommenen Termine anteilig, im Verhältnis zur Gesamtanzahl der vereinbarten Leistungstermine, zu vergüten. Für die restlichen, nicht mehr stattfindenden Termine gilt § 9 entsprechend.


§ 12 Zertifizierungsprüfungen
Hat sich der Kunde zu einer Zertifizierungsprüfung verbindlich angemeldet, welche durch den Auftragnehmer organisiert wird, und nimmt der Kunde an dieser Veranstaltung nicht oder nur teilweise teil, so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer alle entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Ausfallgebühren und Aufwandserstattungen der Zertifizierungsstelle sowie für Kosten für gebuchte Hotelzimmer, sofern diese nicht mehr storniert werden können.

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Würzburg.
  2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinsichtlich der Beauftragung in Deutschland hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

§15 Datenschutz

Sofern personenbezogene Daten zur Erbringung der Leistung gespeichert, verarbeitet und/oder archiviert werden, beachtet VOSS CONSULTING GmbH die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).